Brandschutz – Besser vorbeugen als das Nachsehen haben.

Mehr als 30 Jahre Berufserfahrung als Architekt erfordert es …

um als Nachweisberechtigter für Brandschutz gem. Art. 62 Abs. 2 BayBO 2008 (siehe auch Art. 83 Abs. 4) in die Liste der Bayerischen Architektenkammer eingetragen zu werden.

Durch die erreichte “Fachqualifikation für Architekten und Ingenieure” hat sich Dipl.-Ing.(FH) Ulrich Zuth ein umfangreiches Fachwissen angeeignet und ist somit zur gewissenhaften und qualifizierten Bearbeitung von Brandschutznachweisen befähigt.

Worauf sollten Sie als Bauherr oder Verantwortlicher achten?

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