Brandschutzkonzept – Ohne Konzept geht gar nichts!
Und das spätestens bei Baubeginn.
Aufgrund der neuesten Gesetzesänderung in der Bayerischen Bauordnung wurden neue Genehmigungsverfahren eingeführt. Gemäß Art. 62 BayBO bis auf verfahrensfreie Vorhaben nach Art. 57 BayBO muss bei jedem Bauvorhaben in diesem Verfahren ein Brandschutznachweis spätestens bei Baubeginn vorliegen.
Dieser Brandschutznachweis dokumentiert die Übereinstimmung des Bauvorhabens mit den Vorgaben der BayBO und wird von der Bauaufsicht außer bei Sonderbauten nicht mehr geprüft.
Wozu brauchen Sie ein Brandschutzkonzept?
Das Brandschutzkonzept dient zum Nachweis des
- vorbeugenden und
- abwehrenden Brandschutzes
während der Planungsphase oder im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens für Bauvorhaben aller Gebäudeklassen (1-5) bis hin zu Sonderbauten.
Ihr ganzheitliches Brandschutzkonzept beinhaltet daher alle wesentliche Themen,
- die zur Erarbeitung der Vorlagen für die nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Genehmigungen der Zustimmungen
- in Form eines prüffähigen Brandschutzkonzepts gehören.
Sie haben Fragen in Bezug auf Ihre Sicherheit? Bitte rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne!
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