Professionelle Baustellenplanung vom Fachmann.

Ihr Garant für Sicherheit und Gesundheitsschutz vor Ort.

Während der Planungssphase legt der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator – SiGeKo– in 4 Schritten den Grundstein für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf der Baustelle. Als SiGeKo achtet er während der Baustellenplanung dabei auf folgende Eckpunkte:

  • er durchdenkt Arbeitsabläufe systematisch und gewerkeübergreifend
  • er erkennt Gefährdungen im Vorfeld
  • er trifft erforderliche Koordinierungsmaßnahmen
  • vermittelt zwischen den Beteiligten vor Ort

Schritt 1: Am Anfang der Baustellenplanung steht die Vorankündigung.

Eine Vorankündigung ist für jede Baustelle nötig, bei der

  • die Arbeiten voraussichtlich mehr als 30 Arbeitstage betragen
  • mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden
  • wenn der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage übersteigt

Spätestens 2 Wochen vor Errichtung der Baustelle muss die Vorankündigung an die zuständige Behörde übermittelt und gut sichtbar auf der Baustelle ausgehängt werden.

Schritt 2: Der SiGe-Plan beschreibt eventuelle Gefährdungen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen.

Außerdem verschafft der Plan einen Überblick über die Arbeiten, die auf der Baustelle durchzuführen sind und wie lange sie voraussichtlich dauern.

Schritt 3: Für spätere Arbeiten am Bau werden Unterlagen benötigt.

Die Unterlagen berücksichtigen die Sicherheit und den Gesundheitsschutz hinsichtlich möglicher späterer Arbeiten an der baulichen Anlage. Hierbei geht es um die erforderlichen Angaben zu:

  • Nutzung
  • Wartung
  • Instandhaltung
  • Inspektion
  • Umbauarbeiten
  • Abbruch

Schritt 4: Die Umsetzung von § 4 Arbeitsschutzgesetz

Last, but not least, achtet der SiGeKo darauf, dass die Umsetzung von  § 4 Arbeitsschutzgesetz (Allgemeine Grundsätze des Arbeitsschutzes) gewährleistet sind.

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